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Kommen Sie in unser Team und entdecken Sie die Arbeits- und Lebensqualität im Klinikum Dritter Orden

Bitte beachten Sie dabei, dass vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden gemäß § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden muss.

Wir nehmen eine klare Haltung für Gleichstellung und Diversität und gegen Diskriminierung ein. Insofern ist uns eine gendersensible Sprache in unseren Stellenanzeigen wichtig. Um den Lesefluss zu erleichtern, verwenden wir männliche Bezeichnungen. Diese gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.